Nach §8 Nr. 2 der Vereinssatzung wird eine ordentliche Mitgliederversammlung vom Vorstand des Vereins mindestens einmal im Geschäftsjahr (=Kalenderjahr), nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres, einberufen.
Auf Grund der aktuellen Corona Situation wird die Jahreshauptversammung 2021 nicht wie sonst üblich im ersten Quartal abgehalten, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben. Über wichtige Themen wird der Vorstand per E-Mail informieren.
Auf die Möglichkeit einer Versammlung ohne Präsenz (virtuell als Telefon- oder Videoschaltung) wird verzichtet.Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
Das Vereinsheim ist auf Grund der aktuellen Corona Situation bis auf weiteres geschlossen.
15.-17. September 2021
Bad Grönenbach
Die aktuelle Situation stellt uns vor neue nicht kalkulierbare Herausforderungen. Viele Feste wurden auch 2021 abgesagt weil nicht klar ist ob und wie sie durchgeführt werden können und ob dann auch und wenn ja wie viele Besucher kommen. Wir haben uns entschlossen unsere Planungen weiter laufen zu lassen und hoffen darauf, dass bis September so etwas wie Normalität eingekehrt ist.
Unsere Vorbereitungen sind schon weit fortgeschritten. Die Gastronomie bietet diesmal noch mehr, der Markt ist schon gut aufgestellt und das Lager eigentlich voll. Wir sind aktuell bei der Programmplanung.
Drücken wir uns allen die Daumen!