Vorstand

Vorstand im Sinne des §26 BGB und der Vereinssatzung sind ein(e) Vorsitzende(r), ein(e) stellvertretende(r) Vorsitzende(r), ein(e) Schatzmeister(in) und
ein(e) Beisitzer(in)/Schriftführer(in)

Jedes Vorstandmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Für das Eingehen von Finanzverbindlichkeiten gilt die Finanz- und Kassenordnung des Vereins.