Vorstand

Geschäftsführender Vorstand im Sinne des §26 BGB und §10 der Vereinssatzung sind
ein(e) Vorsitzende(r), ein(e) stellvertretende(r) Vorsitzende(r), ein(e) Schatzmeister(in) und ein(e) Beisitzer(in)/Schriftführer(in)
Nach §11 der Vereinssatzung können weitere Vorstandsmitglieder ohne Vertretungsberechtigung (Fachvorstand)
vom geschäftsführenden Vorstand bestellt

Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands ist einzeln vertretungsberechtigt.
Für das Eingehen von Finanzverbindlichkeiten gilt die Finanz- und Kassenordnung des Vereins.